Kirchgemeindeversammlung vom 4. Mai 2025
Am 4. Mai findet in Mettmenstetten die erste KGV des Jahres 2025 statt. Sie sind herzlich eingeladen.
06. April 2025
Kirchgemeinde Hausen-Mettmenstetten
Ort und Zeit
- Sonntag, 4.5.2024, 10.30 Uhr (anschliessend an den 09.30 Uhr Gottesdienst)
- Im Pfarrsaal, Rüteliweg 4, 8932 Mettmenstetten
Geschäfte
- Begrüssung und Wahl der Stimmenzähler
- Genehmigung der Jahresrechnung 2024
- Wahl von einem Kirchenpflegemitglied
- Beantwortung schriftlich eingereichten Anfragen von allgemeinem Interesse gemäss § 23 des Krichgemeindereglements
Unterlagen
Rahmenbedingungen
Stimm- und wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchgemeinde, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitz des Schweizer Bürgerrechts oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung (C, Ci und B) sind.
Anfragen der Stimmberechtigen über Angelegenheiten der Kirchgemeinde von allgemeinem Interesse nach § 23 des Kirchgemeindereglements müssen mindestens 10 Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung schriftlich an die Kirchenpflege gerichtet werden.
Die Kirchenpflege freut sich, Sie auf der Kirchgemeindeversammlung begrüssen zu dürfen.