Kirchgemeinde

Die Kirchenpflege

Die Kirchenpflege ist das exekutive Gemeindeorgan der Kirchgemeinde und trägt die Hauptverantwortung für die Verwaltung der Kirchgemeinde.

Die Kirchenpflege

Die Kirchenpflege unterstützt die Seelsorgenden und deren Mitarbeiterteams in der Erfüllung ihrer Aufgaben. Dazu übernimmt sie die politische und finanzielle Führung. Konkrete Aufgaben der Kirchenpflege sind unter anderem:

  • Vertretung der Kirchgemeinde nach aussen
  • Anstellung des Personals
  • Bewilligung von Ausgaben im Rahmen der finanziellen Befugnisse
  • Verwaltung der Liegenschaften und Infrastruktur der Kirchgemeinde

Die Mitglieder der Kirchenpflege werden für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Dies geschieht jeweils an der Kirchgemeindeversammlung. Wählbar sind Stimmberechtigte, die nicht in der Kirchgemeinde angestellt sind und nicht nahe mit anderen Behördenmitgliedern verwandt oder verschwägert sind.

Zusammenarbeit mit Pfarrer bzw. Pfarreibeauftragten

Beide Pfarreien werden von einem Pfarreibeauftragten oder Pfarrer geleitet. Diese nehmen an den Sitzungen der Kirchenpflege mit beratender Stimme teil.

Die Pfarreien sind grundsätzlich für alles verantwortlich, was das Kirchliche Leben ausmacht. Darunter fallen beispielsweise Gottesdienste, Diakonie, Verkündigung und Lehre. Diesbezüglich kann die Kirchenpflege keine Anweisungen geben. Dennoch lässt sich nicht alles wünschenswerte mit den (finanziellen) Mitteln der Kirchgemeinde umsetzen. Entsprechend ist eine enge Zusammenarbeit nötig, um gemeinsam die Vorraussetzungen für ein kirchliches Leben zu schaffen.

Ressorts

Die Kirchenpflege gliedert sich aktuell in folgende Ressorts. Die Ressortleitung verfügt über Kompetenzen für alltägliche Belange. Grössere Geschäfte bereitet sie vor, diese werden aber von der ganzen Kirchenpflege beschlossen.

Präsidium

Aktuariat / Archiv

Finanzen

Personal

Liegenschaften

Diakonie und Soziales