Kirchgemeinde

Die Rechnungsprüfungskommission (RPK)

Die drei Mitglieder der RPK prüfen den sorgfältigen Umgang der Kirchgemeinde mit ihren finanziellen Mitteln.

Die RPK

Aufgaben

Genau wie politische Gemeinden verfügt auch die Kirchgemeinde über eine Rechnungsprüfungskommission. Sie kontrolliert den Finanzhaushalt der Kirchgemeinde. Konkret prüft sie das Budget, die Jahresrechnung sowie alle weiteren Geschäfte mit finanzieller Tragweite mit der sich die Kirchgemeindeversammlung befasst. Mit ihren Anträgen hilft sie der Kirchgemeindeversammlung bei der Meinungsbildung.

Der Prüfbereich der RPK beschränkt sich auf finanzielle Belange, z. B. hinsichtlich Einhaltung der finanziellen Möglichkeiten der Kirchgemeinde. Dies bezeichnet man als finanzpolitische Prüfung. Zur Sicherstellung einer effektiven Prüfung kann die RPK Einsicht in relevante Akten nehmen.

Mitglieder der RPK müssen tatsächlich und dem Anschein nach unabhängig sein. Natürlich ist ein gleichzeitiges Angehören einer anderen Behörde der Kirchgemeinde ausgeschlossen. Im Übrigen gelten dieselben Wählbarkeitskriterien wie für die Kirchenpflege. Auch die RPK wird für die Dauer von 4 Jahren von der Kirchgemeindeversammlung gewählt.

Grundsätzlich kann eine RPK auch die finanztechnische Prüfung übernehmen, dies erfordert allerdings die fachliche Qualifikation eines RPK-Mitglieds. Da dies bei uns nicht erfüllt ist, übernimmt eine externe Revisionstelle diese Aufgabe.

Mitglieder

Für die Amtsperiode 2022 bis 2026 sind folgende Personen Mitglied der RPK:

  • Baumgartner Franz (Präsident), Knonau
  • Arnold André, Ebertswil
  • Hinteregger Dietmar, Hausen am Albis