Erlasse der Kirchgemeindeversammlung
Gemäss übergeordnetem Recht regelt die Kirchgemeindeversammlung (KGV) über die Kirchgemeindeordnung die Kompetenzen und die Organisation in der Kirchgemeinde.
Diese sowie weitere der KGV vorbehaltene Erlasse sind hier gesammelt.
Beschlüsse der Kirchgemeinde über Wahlen oder die Ausübung der Finanzbefugnisse werden im amtlichen Publikationsorgan, dem Anzeiger des Bezirks Affoltern, publiziert.
Kirchgemeindeordnung (KGO)
Die Kirchgemeindeordnung regelt die Kompetenzen und Organisation der Kirchgemeinde.Entschädigungsreglement für Behörden
Das Entschädigungsreglement für Kirchenpflege und Rechnungsprüfungs- kommission der Röm.-Kath. Kirchgemeinde Hausen-Mettmenstetten regelt die Entschädigung für die Behörden der Kirchgemeinde.