Übergeordnetes Recht
Im Kanton Zürich sind die Staatskirchen als öffentlich-rechtliche Körperschaften organisiert und erhalten weitgehende Autonomie, müssen sich aber an demokratische Grundsätze halten. Dies legt der Kantonsrat mit dem Kirchengesetz so fest.
Auf kantonaler Ebene organisiert sich die römisch-katholische Kirche nach der Kirchenordnung. Diese wird von der Synode erlassen, die die kantonale Legislative darstellt und in der Vertreter aus jeder Kirchgemeinde wirken. Konkreter werden die Vorschriften für Kirchgemeinden im Kirchgemeindereglement und im Finanzreglement ausgeführt.
Im Rahmen dieser Bestimmungen kann die Kirchgemeinde autonom handeln und selbst Bestimmungen erlassen.