Pfarreirat
Zweck und Aufgabe des Pfarreirates:
• Der Pfarreirat berät und unterstützt die in der Seelsorge tätigen Priester und Laien. Er versteht sich als Bindeglied zwischen den Pfarreiangehörigen und der Pfarreileitung und befasst sich mit wichtigen Themen des Pfarreilebens. Gemeinsam mit dem Leiter der Seelsorge ist er für die Zielsetzung und deren Umsetzung in der Pfarrei zuständig.
• Die Mitverantwortung des Pfarreirates erstreckt sich auf alle Bereiche der Seelsorge: Verkündigung, Liturgie und Diakonie. Er bemüht sich um die religiöse Vertiefung seiner Tätigkeit.
Zusammensetzung
• Der Pfarreirat umfasst mindestens 7, maximal 13 Personen. Nach Möglichkeit sollte jede politische Gemeinde der Pfarrei vertreten sein:
- Von Amtes wegen ist der Seelsorger/die Seelsorgerin vertreten.
- Die Kirchenpflege stellt einen Vertreter
- Der Kirchenchor und die Katecheten sind mit je einer Person vertreten.
- Grössere pfarreiinterne Gruppen delegieren eine Vertretung in den Pfarreirat.
• Der Pfarreirat setzt sich aus Personen zusammen, die mindestens 16 Jahre alt sind und die sich für die Pfarrei engagieren. Der Pfarreirat beruft die neuen Mitglieder. In Ausnahmefällen kann er auch Personen berufen, die zeitlich befristet (z.B. für ein bestimmtes Ereignis oder Thema) im Pfarreirat mitarbeiten.
• Die Pfarreiratsmitglieder werden in einem Gottesdienst alle 2 Jahre durch Akklamation der Gottesdienstteilnehmer in corpore bestätigt. Der Pfarreirat konstituiert sich selber. Er wählt einen Präsidenten, der die Sitzungen einberuft und leitet; einen Stellvertreter des Präsidenten (der bei Abwesenheit des Präsidenten dessen Aufgabe erfüllt); sowie einen Aktuar, der die Sitzungsprotokolle erstellt. Der Präsident vertritt den Pfarreirat nach aussen.
Aufgaben
• Erarbeiten der mittelfristigen und langfristigen Ziele der Pfarrei. Diese werden regelmässig überprüft und einer Evaluation unterzogen.
• Vorlegen des definitiven (aktualisierten) Jahresplanes und Konkretisieren der Programmschwerpunkte für das Pfarreileben. Koordination der Daten und Aktivitäten.
• Aufnehmen von Impulsen aus verschiedenen Gruppen und von aussen.
• Entwicklung der notwendigen Strukturen und unterstützender Prozesse, z.B. Bildung neuer Gruppen, Evaluation und Weiterentwicklung von Abläufen.
• Formulierung von Anträgen an die Kirchenpflege.
• Der Pfarreirat kann auch Aufgaben delegieren.
Er stellt je einen Ansprechpartner für die im Pfarreirat nicht vertretenen Gruppen.
Kompetenzen
• Der Pfarreirat definiert die Strategie im Rahmen einer zeitgemässen katholischen Seelsorge, um die gesetzten Ziele zu erreichen.
• Der Pfarreirat kann Stellung nehmen zu wichtigen aktuellen Fragen.
• Die finanziellen Mittel werden dem Pfarreirat via ordentlichen Budgetprozess durch die Kirchenpflege zur Verfügung gestellt.
• Beschlüsse werden durch einfaches Mehr gefasst. Zur Beschlussfassung müssen mindestens 2/3 der Mitglieder anwesend sein. Pastoral relevante Beschlüsse, z.B. in der (Sakramenten-) Seelsorge, müssen im Einvernehmen mit dem Seelsorger gefällt werden.
Kommunikation
Von jeder Sitzung wird ein Beschlussprotokoll verfasst. Der Pfarreirat informiert regelmässig über seine Tätigkeit.
Hausen am Albis, Januar 2016
Pfarreirat_Mitglieder 2023.pdf — 103.5 KB